Jeden kann es treffen !

Die zunehmende Überwachung und Kontrolle von Fußballfans durch den DFB, Ordnungsdienst und die Polizei im Vorfeld der WM 2006 ist unverkennbar. Mit teilweise undemokratischen Methoden wie Stadionverboten oder Einträgen in die "Datei Gewalttäter Sport" werden Fankulturen beschädigt und ein Ende der Auflagen ist nicht in Sicht.
Leider wird die Privatsphäre der Bürger immer mehr der staatlichen Kontrolle geöffnet. Dies gilt nicht nur für Fußballspiele, sondern z. B. auch für Bankkontenüberwachung, biometrische Erkennungsmerkmale in Pässen bis hin zur Speicherung persönlicher Daten über Handy- und Internetprovider. Insofern wird staatlichen Dienststellen der Mißbrauch erleichtert, über Kreuzabfragen komplette Profile zu erstellen und auch gegen harmlose Fans zu verwenden.
Gleichzeitig werden bei unkritischen Fußballspielen Resourcen der Polizei in Anspruch genommen, die dann zur Überwachung der eigentlichen Sicherheit im öffentlichen Raum, z.B. Vandalismus, Diebstahl oder Raub, fehlen.

Der freie Bürger, der seine Privatsphäre geschützt sehen will, sollte sich deshalb frühzeitig über Stadionverbote, Datenschutz und das Verhalten gegenüber der Polizei informieren.
Desweiteren sollte ein wachsames Auge auf die teilweise undurchschaubaren Prozesse innerhalb des DFBs geworfen werden, da dieser in erster Linie die Regeln und Richtlinien für Fußballspiele erstellt, während sich der eigentlich demokratisch legitimierte Gesetzgeber auf die Stadienverordnungen der jeweiligen Städte beschränkt.Ursache also DFB, ausführendes Organ die Polizei.

Der folgende Text ist uns zur Nutzung überlassen worden von St. Pauli! (Danke)

| STADIONVERBOT |

Was versteht man unter einem Stadionverbot?

Ein Stadionverbot (SV) soll verhindern, dass potentielle Gewalttäter ein Spiel besuchen können. Beim SV üben die Vereine ihr Hausrecht aus und untersagen den Zutritt aufs Stadiongelände während eines Spiels. Es existiert ein örtliches und ein bundesweites SV. Das örtliche SV wird ausgesprochen aufgrund von Verstößen gegen die Stadionordnung (grds. für eine Dauer von 3 Monaten bis zu einem Jahr). Dieses wird im folgenden keine Rolle spielen, da sich diese örtlichen SV eigentlich auf klar nachvollziehbare Verbote des entsprechenden Vereins (Stadionordnung etc.) beziehen und sich entsprechend wasserdicht nach dem Hausrecht auch vor Gericht durchsetzen lassen. Zusätzlich lässt sich seit längerem eine klar erkennbare Tendenz zu bundesweiten SV feststellen. Bundesweites SV bedeutet, dass man kein Spiel der ersten drei Ligen sowie keine offiziellen DFB-Spiele besuchen darf. Das bundesweite SV wird für die Dauer von 3 oder 5 Jahren ausgesprochen. Offiziell für besonders schwere Verstöße gegen die Stadionordnung sowie weitere im Nationalen Konzept für Sport und Sicherheit genannte Gründe. Z.B. Pyro, Land-friedensbruch, Eingriffe in den Straßenverkehr usw. - viele Punkte, die sehr viel Interpretationsspielraum lassen ... Eingriffe in den Straßenverkehr z.B. könnte alles bedeuten: von "bei Rot über die Ampel gehen", über eine "Gesangseinlage mit einer Gruppe auf der Straße" bis zu "Buskidnapping"...

Wie bekommt man ein Stadionverbot?

Bundesweites SV kann von den Vereinen oder vom DFB ausgesprochen werden. Die Vereine verpflichten sich bei der Lizenzierungsordnung die SV der anderen Vereine und des DFB im eigenen Stadion durchzusetzen. Die Polizei darf kein SV (nur Empfehlungen) aussprechen, wobei es vielerorts so aussieht, dass diese massiven Einfluss auf die Vereine ausübt. Das SV kann zwar aufgrund von Vorkommnissen im Stadion oder auf dem Stadiongelände ausgesprochen werden, allerdings auch bei Vorfällen bei der An- und Abreise zu einem Spiel. Man kann z.B. SV bekommen, wenn einem die Polizei am Bahnhof den Zugang zur Toilette verwehrt und man in seiner Not an einen Baum uriniert. Es ist kein abge- schlossenes Strafverfahren, nicht mal die Einleitung eines Ermittlungsverfahren notwendig, um ein SV auszu- sprechen. Dies bedeutet, dass die Unschuldsvermutung, die in der deutschen Rechtsprechung verankert ist, hier nicht gilt: Ein Beschuldigter muss seine Unschuld beweisen!

Folgen des Stadionverbots

Auf die sozialen Folgen für die Betroffenen wird hier nicht näher eingegangen, das würde den Rahmen sprengen. Wöchentlich werden die Vereine über die aktuellen SV in Kenntnis gesetzt. Auf keinen Fall sollte man das SV ignorieren, denn dank sogenannter "Szenekundiger Beamter" (und weiterer Zivis), einer flächendeckenden Kameraüberwachung in den Stadien usw. werden "Übeltäter" schnell entdeckt, was dann meist in einem Polizeieinsatz im Block endet, um denjenigen rauszufischen. Von der Anzeige wegen Hausfriedensbruch ganz zu schweigen.

Was kann man gegen Stadionverbote tun?

Über ein SV wird man schriftlich in Kenntnis gesetzt. Nur der aussprechende Verein kann das SV wieder aufheben, dieses ist in der Praxis jedoch - trotz gegenteiliger Bemühungen - selten der Fall. Es kann allerdings mit großer Erfolgsaussicht dagegen geklagt werden (was viele leider scheuen - aufgrund der Dauer und der Kosten des Verfahrens). Bei den bis jetzt bekannten Gerichtsfällen hat der aussprechende Verein das SV spätestens kurz vor dem Verhandlungsende zurück gezogen. Solltet Ihr einmal mit einem SV belegt werden, setzt Euch schnellstmöglich mit eurem Fanprojekt in Verbindung und besprecht die weiteren Schritte. Kümmert Euch in Konfliktfällen um Zeugen (Name, Erreichbarkeit usw.) und fertigt ein Gedächtnisprotokoll an, um Widersprüche zu vermeiden.

| DATEI GEWALTTÄTER SPORT |

Was ist die Datei Gewalttäter Sport (GS)?

Die Datei war ursprünglich 1994 eingerichtet worden, um Gewalttäter bei Sportveranstaltungen zu erfassen und um dadurch zukünftige Gewalttaten zu verhindern. In der Praxis wird der ursprüngliche Sinn dieser Datei momentan leider ad absurdum geführt. So werden in der Datei Personen gespeichert,  “von denen zu befürchten ist, dass sie sich in Zukunft an anlassbezogenen Straftaten beteiligen werden“. Dies ist so vage und allgemein gehalten, dass nahezu jeder Besucher eines Fußballspiels erfasst werden könnte – Willkür ist somit Tür und Tor geöffnet!

Wie kommt man in die Datei GS?

Zum einen durch eine rechtskräftige Verurteilung in einem Strafverfahren, andererseits reicht hier auch schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens aus. Darüber hinaus liegt es im Ermessen der Polizei, ob ihrer Einschätzung nach sich eine Person an zukünftigen Gewalttaten beteiligen könnte. Es reicht z.B. eine Personalienfeststellung aus, wenn man zufällig neben einer polizeibekannten Person stand und vielleicht mit dieser sogar ein paar Worte gewechselt hat. Ferner wird man nicht darüber informiert, dass man in dieser Datei gespeichert wird. Auch gibt es keine automatische Löschung, sollte ein Strafverfahren die Unschuld einer Person beweisen.

 Folgen der Speicherung in der Datei GS

Natürlich gibt es Fälle, wo es zu einem offiziellen Aus-reiseverbot, Meldeauflagen oder einer Gefährdungs-ansprache (Besuch der Polizei zu Hause oder am Arbeitsplatz, um einen "Gefährder" vor der Begehung zukünftiger Straftaten zu warnen) gekommen ist. Auch eine vorsorgliche Ingewahrsamnahme ist möglich. Der Großteil der in der Datei Gespeicherten bekommt die Folgen aber anders zu spüren. Probleme bei Auslandsreisen, wenn gleichzeitig ein "brisantes" Spiel stattfindet, und Erklärungen zu Ziel und Zweck der Reise verlangt werden, keine Karten für Länderspiele bzw. UEFA-Cup oder CL-Spiele über die UEFA oder den DFB. Auch eine Mitgliedschaft im Fanclub Deutsche Nationalmannschaft ist nicht möglich.

Wie erfährt man, ob man gespeichert ist?

Jeder hat einen Anspruch auf Auskunft und muss dazu eine Anfrage an die ZIS stellen (ein Formular zum Aus- kunftsersuchen  bekommt Ihr unter www.profans.de).

Wie kommt man raus aus der Datei GS?

Man muss sich an den Datenschutzbeauftragten seines Landes wenden (www.datenschutz.de/institutionen/ adressen), um die Löschung der Daten und die Vernichtung der Unterlagen zu beantragen (unzulässige Speicherung oder Löschfrist abgelaufen). Sollte dieses keinen Erfolg bringen (was selten vorkommt), steht einem auch der Verwaltungsrechtsweg offen (Prüfung der Rechtmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit). Mehrere Gerichtsverfahren sind bereits positiv für Fußballfans ausgegangen.

| VERHALTEN IN POLIZEIGEWAHRSAM |

1. Regel: Ruhe bewahren!

2. Auf dem Transport zur Wache kein Wort über das, was passiert ist. Auch mit anderen nicht über das Gewesene sprechen, sondern höchstens über Eure Rechte.

3. Auf der Wache bist Du gegenüber der Polizei nur verpflichtet, Angaben zu Deiner Person zu machen, das sind ausschließlich Name, Vorname, Adresse, Berufsbezeichnung, Geburtsdatum und -ort, Familien-stand und Staatsangehörigkeit. Nichts weiter! (Auch nicht zu Firma, Eltern, Wetter usw.).

4. Nach der Festnahme hast Du das Recht zwei Telefongespräche zu führen. Nerve die Polizisten bis diese Dich telefonieren lassen, drohe notfalls mit einer Anzeige.

5. Bei Verletzungen einen Arzt verlangen, von diesem ein Attest fordern. Bei stärkeren  Verletzungen durch Beamte nach der Freilassung einen zweiten Arzt aufsuchen und ein zweites Attest anfertigen lassen.

6. Bei beschädigten Sachen schriftliche Bestätigung verlangen.

7. Bei erkennungsdienstlicher Behandlung (Fotos, Fingerabdrücke) Widerspruch einlegen und diesen protokollieren lassen.

8. Selbst allerdings nichts unterschreiben.

9. Im Verhör nicht einwickeln / einschüchtern lassen. Weder von Brutalos oder von "verständnisvollen Onkel-Typen". Glaube nicht die Beamten austricksen zu können, jede Aussage erst machen nach Rücksprache mit dem Anwalt oder dem Fanprojekt (auch wenn die Beamten sagen, dass es besser wäre jetzt eine Aussage zu machen).

10. Keine "harmlosen" Plaudereien "außerhalb" des Verhörs z.B. beim Warten auf dem Flur oder im Zimmer.

11. Auch wenn Du meinst, Dir werden Sachen vorgeworfen, mit denen Du gar nichts zu tun hast – keine Aussage.

12. In Hinblick auf ein mögliches Strafverfahren ist es am Einfachsten nichts zu sagen und den VernehmerInnen von Beginn an klar zu machen, dass Du die Aussage umfassend verweigerst. Auf jede Frage (auch zu Belanglosem wie dem Ergebnis des Spiels oder der Situation der Mannschaft) immer nur mit "Ich verweigere die Aussage" antworten. Niemand hält Dich dann für blöde, sondern die VernehmerInnen werden kapieren, dass Du es ernst meinst.

13. Freilassen müssen sie Dich

- bei Festnahmen zur Identitätsfeststellung: nachdem Du Deine Personalien angegeben hast eigentlich sofort. Um Deine Angaben zu überprüfen können sie Dich jedoch bis zu 12 Stunden festhalten.

- bei Festnahmen als Tatverdächtiger: bis spätestens um 24.00 Uhr des Folgetages (max. 48 Stunden), es sei denn Du wirst einem Richter vorgeführt und der entscheidet anders.

- bei Vorbeugehaft (Unterbindungsgewahrsam) bis zum Ende des Spiels/Aktion. Je nach Bundesland zeitlich verschieden (kann bei grober Auslegung zwischen 24 Stunden und 2 Wochen ausmachen).

14. Erstelle ein Gedächtnisprotokoll mit allen Details.

15. Wende Dich an einen Anwalt oder Dein Fanprojekt und bespreche das weitere Vorgehen.

|  INTERNETADRESSEN zum Thema|

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www.profans.de

www.aktive-fans.de

www.kos-fanprojekte.de  / www.bag-fanprojekte.de

www.rote-hilfe.de

www.datenschutz.de/institutionen/adressen

www.lka.nrw.de/sporteinsa.htm